Erläuterung
Die Natrium-, Kalium- und Calciumverbindungen gesättigter Fettsäuren sind als Zwischenprodukte des Fettstoffwechsels auch im menschlichen Organismus zu finden. Natrium- und Kaliumsalze sind sehr gut dazu geeignet, fettlösliche Substanzen als winzige Tröpfchen in ansonsten wässrigen Lösungen zu verteilen. Die Emulgatorwirkung der Calciumsalze führt dagegen dazu, dass winzige Wassertröpfchen in einer ölartigen Lösung verteilt werden können. Die Salze der Speisefettsäuren werden häufig zur Unterstützung anderer Emulgatoren eingesetzt. Wegen ihrer guten filmbildenden Eigenschaften werden sie zudem als Überzugsmittel eingesetzt. In saurer Umgebung verlieren die Stoffe ihre Wirksamkeit.
Herstellung
Salze der Speisefettsäuren können mit Hilfe chemischer Reaktionen aus pflanzlichen oder tierischen Fetten hergestellt werden. Üblicherweise werden Pflanzenöle wie Soja- aber auch Raps- und Maisöl eingesetzt. Der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen ist möglich.
Einsatz
Die Salze der Fettsäuren sind ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. E 470a ist unter anderem zu finden in:
- Zwieback und anderen Backwaren
- Süßwaren
- Süßstofftabletten
- Würfelzucker
- Kaugummi
E 470a ist zudem als Trägerstoff für Aromen zugelassen und wird in der Herstellung von Kosmetika und Waschmitteln eingesetzt.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Sicherheit
- ADI-Wert: nicht festgelegt
- Salze der Fettsäuren gelten als unbedenklich.
- Sie gehen in den Fettstoffwechsel ein.